Autor Thema: Schwertschmied, für immer und ewig  (Gelesen 1618 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Coldt-Thomas

  • Magier
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.365
  • Geschlecht: Männlich
Schwertschmied, für immer und ewig
« am: Sonntag 22. Januar 2006, 22:32:28 »
DuckT ist Schwertschmied. Ich habe die Berufswahl getroffen in der Hoffnung meine eigenen überragenden Waffen herzustellen. Seiten wie thottbot und blasc.de waren mir zu diesem Zeitpunkt noch völlig unbekannt.
Wie die meisten (insbesondere die Schmiede) mittlerweile wissen, ist dem nicht so. Kaum eine Waffe/Schwert lohnt es sich zu schmieden, da die Zutaten zu teuer sind und meist bessere Waffen in Instanzen droppen.

Okay. In meinem schlauen offiziel Handbuch steht, dass man "Fertigkeiten" wieder verlernen kann. Man muss nur ... machen und die Fertigkeit ist verlernt. (Seite 96 im Handbuch) Hinweis: Wenn Sie den Beruf später wieder ergreifen, dann fangen sie mit 0 Punkten wieder an.

Prima, also denk ich mir, verlern das Schwertschmieden und werd Rüssischmied.
Leider geht das nicht.

Kantarn hat mir erzählt, dass er in einem amerikanischen Forum gelesen hat, dass man die "Spezialisierung" für immer behält.

Na gut, fragen wir mal den freundlichen GM und hören was der sagt. (Hätte ich besser nicht an einem Sonntag machen sollen, da ich so etwa 1 1/2 h auf eine Rückmeldung gewartet habe.)

ungefähre wiedergabe des dialoges

Antwort:
Berufe kann man verlernen. Spezialisierungen nicht.

Aber ich bin doch Schwertschmied von Beruf.

Antwort:
Nein, Beruf = Schmied, Spezialisierung = Schwertschmied

Nirgendwo steht aber, dass man die Spezialisierung behält, wenn man den Beruf verlernt. Weder auf der offiziellen WoW Seite noch im Handbuch. Vielmehr steht da, dass man jederzeit einen Beruf verlernen kann.

Antwort:
Diese Information steht im Log für die Spezialisierung.

Denkbar ungünstige Stelle. Die Information kann nur einmal gelesen werden, ist mir dort nicht aufgefallen und steht in widerspruch zum Handbuch.

Antwort:
Das Logfenster enthält immer die aktuellsten Informationen. Btw: Kann sein, dass dies in Zukunft mal geändert wird, dass Spezialisierungen auch verlernt werden können.

Wie gesagt, mieser Platz für sowas. Vielleicht kann dies als Anregung notiert werden, damit diese wichtige und größtenteils unbekannte Information alle erreicht.

Antwort:
Die GMs sind dafür nicht zuständig. Bitte schilder dies im Vorschlagsforum.
Kann ich Dir sonstnoch helfen.

.............



Ich für meinen Teil hab jetzt meine Antwort und bin damit sehr unzufrieden, hoffentlich ändert sich das bald.
"Möchte meinen Schwur gerne lösen"^^

berion

  • Gast
Schwertschmied, für immer und ewig
« Antwort #1 am: Montag 23. Januar 2006, 02:00:32 »
Ja die gms sehr nette gespräche ! ^^

Aber gut zu wissen dann kann ich mit berion auch nit mehr vom schwertschmied weg naja wat solls

greetz
berion

Ghoul

  • Gast
Schwertschmied, für immer und ewig
« Antwort #2 am: Montag 23. Januar 2006, 08:37:33 »
bin hammerschmiedemeister :cool:

Iceflower-Marlies

  • Krieger
  • Offline Offline
  • Beiträge: 550
  • Geschlecht: Weiblich
Schwertschmied, für immer und ewig
« Antwort #3 am: Montag 23. Januar 2006, 11:03:07 »
Für diese Frage hättest du nicht erst einen GM zu bemühen brauchen: die ist schon lange im Forum diskutiert und beantwortet worden.

Mies bleibt es so oder so.

Coldt-Thomas

  • Magier
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.365
  • Geschlecht: Männlich
Schwertschmied, für immer und ewig
« Antwort #4 am: Montag 23. Januar 2006, 12:35:00 »
Du hast Recht Marlies, die Antwort kannte ich schon vorher. Aber ich wusste nie, wo das ganze seinen Ursprung her hat.
Wie bereits zitiert, kann man laut Handbuch seine "Fertigkeiten" verlernen. Und Schwertschmied ist nicht anderes als eine Fertigkeit.

Jetzt ist mir aber erstmals der Ursprung genannt worden, warum man die Spezialisierung nicht verlernen kann. Das Questlog. Mit dem Hinweis, dass man dort einen Schwur eingeht.
Dies ist die einzige Stelle, die als Begründung dafür herhält.
Meine Meinung dazu habe ich schon vorher geschildert.